Zivilprozess eines Missbrauchsbetroffenen: Schmerzensgeld ja, Höhe unklar

Von den drei Beklagten ist im Zivilprozess eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein nur das Erzbistum München übrig. Zum Prozessauftakt lässt das Gericht erkennen: Der Kläger hat Anspruch auf Schmerzensgeld, nun geht es um die Höhe.