Volksbegehren „Radentscheid“ wird vom Verfassungsgerichtshof geprüft
München (epd). Das Bayerische Innenministerium hat das beantragte Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ am Freitag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Ministeriums seien die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben, teilte die Behörde am Freitag mit. So greife der Gesetzentwurf in das Budgetrecht des Parlaments ein. Zudem fehle dem Freistaat die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, um die Straßenverkehrsregeln im Sinne der Antragssteller zu verändern.