Verfassungsgerichtshof lehnt Klage gegen Polizeiaufgabengesetz ab

München (epd). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch die Popularklage des Bundes für Geistesfreiheit gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) als unbegründet abgewiesen. Der präventive Gewahrsam und die Dauer des polizeilichen Präventivgewahrsams seien mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs. Laut PAG dürfen Personen bei „drohender Gefahr“ für einen Monat präventiv festgesetzt werden, eine Verlängerung der Maßnahme um einen Monat ist möglich.