Verbraucherschützer: Abgelaufene Grabstellen rechtzeitig räumen
Königswinter, Ansbach (epd). Verbraucherschützer raten Angehörigen zu einer fristgerechten Räumung von Grabstellen. Wer sein Grabmal nach Ablauf der Nutzungsdauer zurückerhalten will, sollte die in der jeweiligen Friedhofssatzung gesetzten Fristen beachten und sein Grabmal rechtzeitig abräumen oder abräumen lassen. Darauf weist die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas laut Mitteilung am Donnerstag hin. Ein Angehöriger hatte nach Ablauf der Räumungsfrist vor bayerischen Gerichten erfolglos auf Herausgabe des Grabsteins geklagt.