Urteil: Kindergeld für behindertes Kind trotz privater Rente

München (epd). Der Kindergeldanspruch für ein über 25 Jahre altes behindertes Kind bleibt auch beim Erhalt einer aus einer Erbschaft finanzierten privaten Rente bestehen. Liegt mit der privaten Rente nur eine Umschichtung des geerbten Vermögens vor, stellt diese kein steuerpflichtiges, beim Kindergeld zu berücksichtigendes Einkommen dar, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil klar. Lediglich der Ertragsanteil der privaten Rentenversicherung habe als zu berücksichtigendes Einkommen Einfluss auf den Kindergeldanspruch (AZ: III R 23/22).