Traunsteiner Papst-Prozess: 350.000 Euro Schmerzensgeld gefordert

Traunstein, Essen (epd). Im Zivilprozess eines Missbrauchsopfers des früheren Priesters Peter H. vor dem Landgericht Traunstein hat der Anwalt des Klägers 350.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Nach Angaben des Recherche-Verbundes Correctiv, von Bayerischem Rundfunk (BR) und der Wochenzeitung „Die Zeit“ fordert der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für seinen Mandanten 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI, teilte Correctiv am Mittwoch in Essen mit.