Staatsregierung zieht gegen Bundestags-Wahlrechtsreform vor Gericht

München (epd). Die bayerische Staatsregierung wird eine Normenkontrollklage gegen die vom Bundestag beschlossene Bundestags-Wahlrechtsreform beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung mitteilte, habe der Ministerrat eine solche Klage bei seiner Sitzung beschlossen. Dass sich die Bundesregierung „eigene Mehrheiten“ über eine Wahlrechtsreform schaffe, sei ein „einmaliger Vorgang“ seit Bestehen der Bundesrepublik.