Söders Kreuz-Erlass: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

München (epd). Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) will in der Diskussion um den sogenannten Kreuz-Erlass der bayerischen Landesregierung Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Der bfg München werde als „Konkurrent“ der christlichen Glaubensgemeinschaften durch das Aufhängen von Kreuzen in Eingangsbereichen von Behörden in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung und auf Religionsfreiheit verletzt, teilte dieser am Sonntag mit. Behörden seien durch die Verfassung zur Neutralität verpflichtet.