Oberstes Landgericht bestätigt Ingewahrsamnahme von Randalierer

München (epd). Weil er gleich mehrfach in Asylbewerberunterkünften randaliert und andere Menschen mit Messern bedroht hat, durfte die Polizei einen Mann für einen Monat in Sicherungsgewahrsam nehmen. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) verwarf in seinem Beschluss vom 15. Mai die Beschwerden des Mannes gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Kaufbeuren und des Landgerichts Kempten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Asylbewerber saß auf Grundlage von Artikel 17 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) seit dem 25.