Neues Gesetz beschlossen: Solaranlagen auf Denkmälern künftig möglich

München (epd). Das am Mittwochabend vom Landtag verabschiedete neue Bayerische Denkmalschutzgesetz ermöglicht künftig auch auf Denkmälern die Nutzung erneuerbarer Energien. Der bayerische Wissenschafts- und Kunstminister Markus Blume (CSU) sprach am Donnerstag deshalb von „neuen Perspektiven für unsere Denkmäler“. Das neue Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft. Bislang war es auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen oder zu einem sogenannten Ensembleschutz-Gebiet gehören, nur schwer möglich, beispielsweise Photovoltaik- oder auch Solarthermie-Anlagen zu installieren.