Neonazi-Wahlplakate: Aktivist muss wegen Volksverhetzung zahlen

München (epd). Ein Aktivist einer rechtsradikalen Kleinstpartei ist mit seiner Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Münchens wegen volksverhetzender Wahlplakate gescheitert. Der Mann hatte im Bundestagswahlkampf 2021 für die rechtsradikale Kleinstpartei „III. Weg“ in Bayern insgesamt 20 Plakate mit der großformatigen Aufschrift „Hängt die Grünen“ aufgehängt, wie das Bayerische Oberste Landesgericht am Dienstag in München mitteilte. Das Amtsgericht hatte den Mann zu 8.400 Euro Geldstrafe verurteilt.