Maskendeals: Karlsruhe nimmt Beschwerden gegen U-Haft nicht an

München (epd). Die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und Ministers Gerold Tandler, Andrea Tandler, bleibt ebenso wie ihr Geschäftspartner wegen der sogenannten Maskendeals in Untersuchungshaft. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte, habe die 3. Kammer des Zweiten Senats die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Diese entsprächen „insbesondere nicht den gesetzlichen Begründungs- und Substantiierungsanforderungen“. Tandler und ihr Geschäftspartner wurden auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts München am 24.