Karlsruhe: Entschädigung nach Durchsuchung eines nackten Gefangenen

Regensburg, Karlsruhe (epd). Gefangene können nach einer rechtswidrigen vollständigen Entkleidung und körperlichen Untersuchung durch Justizbeamte eine Entschädigung verlangen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden und dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verwiesen (AZ: 2 BvR 78/22). Damit hat ein in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) inhaftierter Mann gute Chancen auf eine finanzielle Wiedergutmachung wegen einer erlittenen allgemeinen Persönlichkeitsrechtsverletzung.