Gutachten: Bayerische Wolfsverordnung nicht vereinbar mit EU-Recht

Berlin, München (epd). Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellt die Vereinbarkeit der am 1. Mai in Kraft getretenen bayerischen Wolfsverordnung mit Bundes- und EU-Recht infrage. Das Gutachten, das den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vorliegt, wurde von der FDP-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben. Unter Bezugnahme auf die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bewerte der Wissenschaftliche Dienst, dass „eine letale Wolfsentnahme nach nur einem Riss mit den unionsrechtlichen Artenschutzvorgaben grundsätzlich nicht vereinbar“ sei.