Gericht: Nachbar muss Stundenschlag der Kirchenglocken dulden

Nürnberg, Regensburg (epd). Der Nachbar einer Kirche in einer Marktgemeinde muss das Schlagen der Kirchenglocken hinnehmen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Berufung eines Klägers aus einem Ort im Landkreis Kelheim zurückgewiesen, teilte das Gericht am Dienstag mit. (Aktenzeichen: 4 U 2356/23). Dem Anwohner sei der Ton der Glocken der katholischen Pfarrkirche zu jeder Viertelstunde zwischen 6 und 22 Uhr zu laut gewesen, heißt es in der Mitteilung. Der Lärm beeinträchtige seine Gesundheit.