Gericht lässt Radentscheid-Volksbegehren nicht zu
München (epd). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) hat am Mittwoch entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ nicht gegeben sind. Der Gesetzentwurf sei in Teilen kompetenzwidrig und eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht, teilte der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch mit.