Bundesverwaltungsgericht: Flüchtlingsrat München will Zugang zu Ersteinrichtungen einklagen

München, Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Dienstag über den Zugang von unabhängigen Asylberaterinnen und Asylberatern zu Erstaufnahmezentren. Geklagt hatte der Münchner Flüchtlingsrat, teilte das Bundesverwaltungsgericht am Freitag mit. Der Münchner Flüchtlingsrat bietet Asylverfahrensberatung an. In Oberbayern sei dem Verein der Zugang zu einem sogenannten Anker-Zentrum verweigert worden. Er hatte daraufhin Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht (BVerwG 1 C 40.21).