Bundesverfassungsgericht kippt Vergütungsregel für Häftlinge

Karlsruhe, München (epd). Kleinstlöhne für Häftlinge sind verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe urteilte, müssen Gefangene für ihre in der Justizvollzugsanstalt (JVA) geleistete Arbeit eine „angemessene Anerkennung“ erhalten. Der Gegenwert, den die Gefangenen für ihre geleistete Arbeit erhalten, muss für sie „unmittelbar erkennbar“ sein. (AZ: 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17).