Bundesgerichtshof: Zwangsmedikation trotz Patientenverfügung

Regensburg, Karlsruhe (epd). Eine Patientenverfügung kann die Zwangsbehandlung eines in der Psychiatrie untergebrachten psychisch kranken Straftäters nicht ohne Weiteres verhindern. Wird in der Verfügung festgelegt, dass dem Betroffenen ohne seine Zustimmung keine Neuroleptika verabreicht werden dürfen, müssen darin auch die konkrete Behandlungssituation und drohende Konsequenzen einer unterbliebenen Behandlung benannt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.