Bei Missbrauch: Justizministerium fordert längeren Zugriff auf Akten

München (epd). Bayern und Niedersachsen fordern längere Aufbewahrungsfristen für Akten in Verfahren zu sexuellem Missbrauch. Die beiden Bundesländer werden dazu einen Antrag bei der Justizministerkonferenz am 25. und 26. Mai in Berlin einbringen, teilte das bayerische Justizministerium am Montag in München mit. Man wolle die Aufbewahrungs- und die Speicherfrist bei Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten auf jeweils zehn Jahre verlängern. Aktuell werden Akten zu eingestellten Ermittlungsverfahren nach Bundesrecht grundsätzlich nur fünf Jahre aufbewahrt.