Bayerns Städte uneins beim Wiedereinschalten der Denkmal-Beleuchtung

München, Nürnberg (epd). Am Samstag nach Ostern (15. April) endet die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung des Bundes, kurz: EnSikuMaV, derzufolge Gebäude und Baudenkmäler von außen nicht mehr beleuchtet werden dürfen. Die Stadt Nürnberg hat bereits erklärt, ab dem 17. April ihre Denkmäler und historischen Gebäude wieder bis 23 Uhr anzustrahlen – darunter etwa die Lorenzkirche oder das Albrecht-Dürer-Denkmal. Die Stadt München teilte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit, ähnlich verfahren zu wollen.