Bayerische Verfassungsklage gegen die Erbschaftsteuer in der Kritik

München, Berlin (epd). Die Verfassungsklage der bayerischen Staatsregierung gegen die Erbschaftsteuer stößt auf Kritik. Laut einer am Sonntag in Berlin verbreiteten Mitteilung des Netzwerks Steuergerechtigkeit geht die Klage an der Realität vorbei, weil ohnehin nur rund fünf Prozent der Menschen in Bayern so viel erbten, dass sie diese Steuer bezahlen müssen. „Omas Häuschen“ und das Familienheim, das die Erben angeblich nicht halten könnten, seien nicht betroffen. Auch ein selbst bewohntes Familienheim sei von der Erbschaftsteuer ausgenommen.