AfD-Landesverband in Bayern darf weiter beobachtet werden

München (epd). Die AfD in Bayern darf weiterhin auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) beobachtet werden. Die von der bayerischen AfD gestellten Anträge auf Unterlassung der Beobachtung und Korrektur der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit des Freistaats Bayern lehnte das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 17. April ab, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Erlaubnis der Beobachtung sei vorläufig und gelte bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren.