Landeszentrale für neue Medien prüft Verfahren gegen Twitter
München (epd). Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) prüft ein Aufsichtsverfahren gegen den Kurznachrichtendienst Twitter Deutschland. Im Fokus stehe die Frage, ob Twitter gegen das Gebot der Diskriminierungsfreiheit verstoßen habe, teilte die BLM am Freitag mit. Zugrunde lägen mögliche Manipulationen des Twitter-Algorithmus durch einen „Reichweite-Booster“, durch den die Tweets des Firmeneigners Elon Musk regelmäßig die höchste Reichweite erzielten. Das verstoße unter Umständen gegen den Medienstaatsvertrag, hieß es weiter.