Segnung Homosexueller: Bunt wie ein Regenbogen

Mal darf der Gottesdienst nicht „Trauung“ heißen, mal ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, mal ist gar nichts geregelt. Ein Überblick über die kirchlichen Heiratsmöglichkeiten für homosexuelle Paare in den Landeskirchen.

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Fragen klären und mit Vorurteilen aufräumen

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evde_m_admin
Do., 08.02.2024 – 11:00

Getty Images/iStockphoto/kaarsten
Ein Kreppel oder Berliner gehört für viele zum Fasching dazu. Doch was hat diese Zeit mit den christlichen Ursprüngen zu tun?

Fastnacht und christliche Wurzeln
Fastnacht auf einer kirchlichen Webseite? Ja – passt das denn? Und wenn kirchlich – gehört die „fünfte Jahreszeit“ nicht eher zu den katholischen Bräuchen? Stehen Protestanten dem Karneval nicht eher kritisch gegenüber?

Auch wenn manche schwäbische Gegenden ihre Fastnacht auf uralte germanische Bräuche und Fruchtbarkeitsriten zurückführen, so liegt die Wurzel des Faschingsfestes doch im Christentum. Schon die  Namen „Fast-Nacht“ (die Nacht bzw. letzten Nächte vor der Fastenzeit) , sowie „Karne-Val“ (von lateinisch Carnem levare – Fleischwegnehmen) zeugen von dem engen Zusammenhang mit der vierzigtägigen Fastenzeit, die mit dem Aschermittwoch beginnt.

Die ersten Nachrichten über Fastnachtsfeiern stammen aus dem 12. oder 13. Jahrhundert als Gegensatz zur nachfolgenden Fastenzeit. Bevor nicht nur dem Fleisch, sondern allgemein Fett und Milchprodukten bis hin zur Sexualität vierzig Tage lang entsagt wurde, herrschte eine Zeit der Völlerei, der Maßlosigkeit, der derben Scherze und der sexuellen Ausschweifungen. Mancherorts wurde der Berufsgruppe, die am meisten unter dem Fasten zu leiden hatte, den Metzgern, besondere Aufmerksamkeit geschenkt. In Nürnberg beispielsweise ließen die Metzger in einem Tanz zum letzten Mal „die Sau raus“.

Ist Fasching/Karneval in der Katholischen Kirche beheimatet?

Das kann man so nicht sagen. Die frühesten Zeugnisse sind vorreformatorischer Zeit. Sicher ist, dass die „tollen Tage“ im Spätmittelalter  der offiziellen Kirche ein Dorn im Auge waren. Sie sah in den sexuellen Ausschweifungen, der Völlerei, den Wettkämpfen und Spielen, den Besäufnissen und derben Schauspielen  geradezu eine „civitas diaboli“, eine Gegenwelt zum Paradies, eine Hingabe an die Welt, nicht zu Gott. Deshalb verdammte sie die Faschingszeit als widergöttlich.

Dennoch ist es richtig, dass die Reformatoren eine größere Distanz zum Fasching zeigten als die katholische Kirche. Während diese versuchte, das „Böse“ und Närrische ins Kirchenjahr zu integrieren – wahrscheinlich ursprünglich mit dem Hintergedanken, man müsse den Feind kennen, den man bekämpfe – und in den Faschingstagen eine Möglichkeit sah, dem Volk die anschließende Fastenzeit erträglicher zu machen, verboten die Reformatoren die Ausschweifungen des Karnevals und seine derben Scherze ganz.

Verstanden die Reformatoren keinen Humor?

Davon kann nicht die Rede sein. Martin Luther sah das Lachen als ein Zeichen göttlicher Gnade und als Gegenmittel gegen den Teufel an: „Verlacht den Feind und sucht Euch jemand, mit dem Ihr plaudern könnt… oder trinkt mehr, oder scherzt, treibt Kurzweil oder sonst etwas Heiteres. Man muss bisweilen mehr trinken, spielen, Kurzweil treiben und dabei sogar irgendeine Sünde riskieren, um dem Teufel Abscheu und Verachtung zu zeigen, damit wir ihm ja keine Gelegenheit geben, uns aus Kleinigkeiten eine Gewissenssache zu machen…“ Luthers Tischreden sind voll von derben Scherzen und Humor. Auch gutem Essen und Trinken gegenüber war Luther nicht abgeneigt. Darin befand er sich in bester Gesellschaft: Schon Jesus Christus wurde als „Fresser und Weinsäufer“ beschimpft.

Wenn Martin Luther den Fasching verbot, dann einerseits weil die derben Späße im Mittelalter bisweilen sehr ausarteten und er befürchtete, die Menschen könnten auf Dauer der Zügellosigkeit verfallen. Andererseits, weil er einem Fasten, das sich himmlische Belohnung versprach, kritisch gegenüberstand. An einer Fastenpraxis, die nicht als Verdienst vor Gott verstanden wurde, hielt Luther jedoch fest.

Dieser Artikel wurde erstmals am 24. Februar 2014 auf evangelisch.de veröffentlicht.

Der evangelische Traugottesdienst

Der evangelische Traugottesdienst
evde_m_admin
Fr., 23.06.2023 – 12:45

© epd-bild/Norbert Neetz
Der Ablauf eines evangelischen Traugottesdienstes stellen wir für Brautleute oder Mitwirkende der kirchlichen Trauung hier in einer Übersicht zusammen.

Wenn beide Partner/innen Mitglieder der evangelischen Kirche sind, oder eine/r von beiden nicht (mehr) zur Kirche gehört, gilt üblicherweise dieser Ablauf. Bedenken Sie bitte, dass es unglaublich viele Variationsmöglichkeiten für diesen Ablauf gibt. Wir stellen hier lediglich den Ablauf vor, den die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Deutschland vorsehen. Bitte besprechen Sie den genauen Ablauf mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin.

Einige Teile Ihrer Traugottesdienstes können von Verwandten oder Freund/innen mitgestaltet werden. Sprechen Sie mit Ihrer Pastorin/Ihrem Pastor oder Pfarrer über die verschiedenen Möglichkeiten. Wir haben die Teile, die sich für eine Beteiligung besonders eignen, entsprechend markiert.

Sie können zu den einzelnen Bausteinen kurze Erklärungen aufrufen. In Klammern gesetzte Teile können weggelassen werden. Kursive Teile eignen sich besonders für die Gestaltung durch Ihre Verwandten oder Freund/innen.

Ablauf

Erster Teil: Eröffnung

Einzug in die Kirche
Begrüßung
Lied
Eingangsvotum
Eingangsgebet oder Psalmgebet
(eventuell) Lied

Zweiter Teil: Verkündigung, Bekenntnis, Segnung

(eventuell) Lesungen aus der Bibel
(eventuell) Lied
Trautext (das ist meist der Trauspruch) und Predigt
Lied
Lesungen aus der Bibel zum Thema Ehe
Traubekenntnis
Ringtausch
Segnung des Brautpaares
Lied

Dritter Teil: Abendmahl

Vierter Teil: Sendung

Fürbittengebet
Vaterunser
Segen
Auszug aus der Kirche

 

Kurze Erläuterungen der einzelnen Teile

Einzug in die Kirche
Üblicherweise versammelt die gesamte Gemeinde in der Kirche und wartet dort auf den Einzug des Brautpaares (mit Gefolge). Das Paar wird an der Kirchentür von der Pastorin/dem Pastor begrüßt und dann ziehen sie (eventuell zusammen mit einigen ‚besonderen‘ Gästen und den Blumenkindern) gemeinsam zu Glockengeläut und Orgelklang in die Kirche ein.
Der Brauch, dass die Braut sich von ihrem Vater in die Kirche führen lässt, ist im deutschsprachigen Raum unüblich. Er stammt aus dem englischen bzw. amerikanischen Raum und ist daher durch viele Filme bekannt geworden.

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Begrüßung
Gemeint ist die Begrüßung der Gemeinde durch den Pastor/die Pastorin.

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Lieder
Grundsätzlich können sich die Brautpaare aus den Christlichen Liederbüchern jedes beliebige Lied aussuchen. Achten Sie darauf, dass es möglichst Lieder sind, die viele Leute kennen. 
Lassen Sie sich im Traugespräch von Ihrem Pastor/Ihrer Pastorin beraten, was hier alles möglich ist.
Vielleicht können Sie sich ja auch noch an ein Lied aus Ihrer Konfirmand/innen-Zeit erinnern, oder Sie haben bei anderen Anlässen neuere Kirchenlieder gehört, die Ihnen gefallen haben. In der Regel kann Ihnen hier jeder Wunsch möglich gemacht werden.
Es ist außerdem möglich, dass während des Gottesdienstes einzelne Lieder oder Musikstücke einfach vorgetragen werden, ohne dass die Gemeinde singt. Das müssen nicht unbedingt Kirchenlieder sein.

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Eingangsvotum
Ein Votum ist ein kurzer Bibelvers, der in diesem Fall alle Anwesenden auf den Gottesdienst einstimmen soll.

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Eingangsgebet bzw. Psalmgebet
Während das Eingangsgebet üblicherweise von der Pastorin/vom Pastor oder der gesamten Gemeinde gesprochen wird, kann an dieser Stelle auch ein Psalmgebet gesprochen werden. Psalmen sind Gebete aus dem Alten Testament. Solch ein Psalm kann auch durch eine Freundin/einen Freund oder eine Verwandte/einen Verwandten gesprochen werden.
Sie finden verschiedene Psalmengebete außer in der Bibel auch im Gesangbuch. Hier sind die Psalmen so gesetzt, dass es sich auch anbietet, sie eventuell im Wechsel zu sprechen.
Beispiel: Die eingerückten Stellen werden von den Männern, die ausgerückten von den Frauen gesprochen, oder eine Einzelne wechselt sich mit der Gemeinde ab. Suchen Sie sich eine Form aus, die Ihnen am besten gefällt.

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Lesungen aus der Bibel
Die Bibel ist voll von schönen Texten über die Partnerschaft, die Liebe und anderen Texten, die sich für die Trauung eignen. An dieser Stelle im Gottesdienst können solche Texte (auch von anwesenden Freund/innen oder Verwandten) gelesen werden.

Anders als bei den Trausprüchen, können dies auch längere Passagen sein. Lassen Sie sich im Traugespräch beraten, welche Texte in Frage kommen.

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Trautext und Predigt
Hier wird die Pastorin/der Pastor zu dem Trauspruch, den Sie sich ausgesucht haben und aus dem, was Sie ihr/ihm im Traugespräch erzählt haben, eine Predigt halten.

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Lesungen aus der Bibel zum Thema Ehe
Mit den so genannten ‚Schriftworten zur Ehe‘ beginnt die eigentliche Trauhandlung, das heißt der Teil, bei dem das Brautpaar einander vor Gott und der Gemeinde das ‚Ja-Wort‘ gibt.

Die Evangelische Kirche versteht diesen Vorgang so, dass das Brautpaar sich diese Texte anhört und später im Traubekenntnis nicht nur zueinander ‚Ja‘ sagt, sondern auch zu diesen Texten, die ausdrücken, dass die Ehe eine gute Sache Gottes ist und dass Gott selbst das Paar in seiner Ehe begleiten will.

In der Regel kommt das Paar mit Beginn dieses Teils nach vorn an den Altar und bleibt dort bis nach der Segnung.

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Traubekenntnis
Grundsätzlich gibt es für diesen Teil zwei Möglichkeiten: Die eine ist die der ‚Fragen‘, die der Pastor/die Pastorin dem Brautpaar stellt, und auf die das Paar schließlich mit „Ja, mit Gottes Hilfe“ antwortet. Die andere Form ist die der ‚Erklärung‘, bei der die Brautleute einander ein Versprechen geben. Der Wortlaut dieser Fragen bzw. der Erklärung kann variieren. Hier ein ‚klassisches‘ Beispiel: ###info-1###

Fragen
Pastor/Pastorin: N.N., willst du N.N., die/den Gott dir anvertraut, als deine Ehefrau/deinen Ehemann lieben und ehren und die Ehe mit ihr/ihm nach Gottes Gebot und Verheißung führen – in guten und in bösen Tagen -, bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.
Bräutigam/Braut: Ja, mit Gottes Hilfe.

Erklärung
Bräutigam/Braut: N., ich nehme dich als meine Ehefrau aus Gottes Hand. Ich will dich lieben und achten, dir vertrauen und treu sein. Ich will dir helfen und für dich sorgen, will dir vergeben, wie Gott uns vergibt. Ich will zusammen mit dir Gott und den Menschen dienen. So lange wir leben. Dazu helfe mir Gott.

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Ringtausch
An dieser Stelle werden in der Regel die Ringe getauscht, das Brautpaar reicht einander die Hand und der Pastor/die Pastorin spricht den Satz: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“

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Segnung des Brautpaares
Die Segnung des Brautpaares kann allein durch die Pastorin/den Pastor erfolgen, oder auch zusammen mit Freund/innen und/oder Verwandten des Brautpaares. Dazu wird das Brautpaar in der Regel stehen oder knien und die, die den Segen zusprechen, legen dem Paar die Hände auf und sprechen einen kurzen Segens-Satz.
Diese Sätze können unter Umständen auch von den einzelnen Personen selbst formuliert werden. Anschließend ist die ‚eigentliche‘ Trauhandlung vorüber. Das Paar setzt sich wieder an seinen Platz und der Gottesdienst geht weiter.

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Abendmahl
Sollte sich das Brautpaar wünschen, dass gemeinsam das Abendmahl gefeiert wird, ist hier der geeignete Platz dafür.

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Fürbittengebet
Das Fürbittengebet steht dafür, dass auch zu einem so fröhlichen Anlass wie einem Traugottesdienst an die Menschen gedacht werden sollte, die nicht dabei sind, denen es vielleicht schlecht geht, eben solche, die es gebrauchen können, dass man an sie denkt und ihretwegen betet.
Hier könnten unter anderem auch die Menschen oder die Organisation genannt werden, für die die Kollekte gedacht ist, falls Sie eine solche einsammeln.

Das Fürbittengebet ist eine weitere gute Möglichkeit für Bekannte oder Verwandte, etwas im Gottesdienst zu sagen.

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Vaterunser
Das Vaterunser ist ein fester Bestandteil jedes Gottesdienstes, ganz egal zu welchem Anlass er gehalten wird.

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Segen
Am Schluss des Gottesdienstes steht der Segen Gottes an alle Anwesenden, den der Pastor/die Pastorin spricht.

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Auszug
In der gleichen Weise, wie in die Kirche eingezogen wurde, zieht jetzt das Brautpaar zusammen mit der Pastorin/dem Pastor (und eventuellen Blumenkindern und den ‚besonderen‘ Gästen) wieder aus der Kirche aus.

 

AHA – Das soll die Himmelfahrt

AHA – Das soll die Himmelfahrt
evde_m_admin
Do., 18.05.2023 – 04:45

© epd-bild/version/Ralf Maro / Anika Kempf/evangelisch.de
Wissenswertes und Kurioses zum Feiertag Christi Himmelfahrt tragen Frank Muchlinsky und Claudius Grigat im Podcast „AHA -das soll die Himmelfahrt“ zusammen.

Heiliges und Kurioses zum Feiertag
Wissenswertes und Kurioses zum Fest der Himmelfahrt Jesu
Himmelfahrt ist das kleine Fest zwischen den beiden großen: Ostern und Pfingsten. Aber muss man sich das tatsächlich so vorstellen, dass Jesus wie Superman in die Wolken fliegt? Was ist die Idee dahinter? Hören Sie, was es mit diesem Feiertag auf sich hat und was für kuriose Bräuche es dazu gibt.

Was Sie eigentlich schon immer über Kirche, Glaube oder Religion wissen wollten, aber sich bislang vielleicht nicht zu fragen wagten… Claudius Grigat und Pfarrer Frank Muchlinsky sprechen über höchst Heiliges, kurios Kirchliches und scheinbar Selbstverständliches.

###galerie|134099|Die große Inszenierung: Christi Himmelfahrt in der Kunst.###

Dieser Beitrag erschien erstmals am 27. Mai 2014 auf evangelisch.de.

Segnung Homosexueller: Bunt wie ein Regenbogen

Segnung Homosexueller: Bunt wie ein Regenbogen
Markus Bechtold
Di., 02.05.2023 – 07:45

© Foto: thinkstock/Emdurodog
Die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften folgt in Deutschland keiner klaren Linie.

Wie gehen die Landeskirchen mit der Trauung und Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften um?
Wer einen Menschen desselben Geschlechtes liebt und kirchlich heiraten will, stößt je nach Landeskirche auf sehr unterschiedliche Regelungen. Am meisten ist bisher im Rheinland, in Berlin-Brandenburg, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Baden, in der Reformierten Kirche und in der Nordkirche möglich.

Heiratswillige Homosexuelle haben in Deutschland grundsätzlich fast überall die Möglichkeit, sich von einem Pfarrer einen Segen zusprechen zu lassen. In welcher Form das geschieht, wird von den 20 Landeskirchen aber höchst unterschiedlich geregelt. So verbieten zum Beispiel nur wenige Landeskirchen, dass eine Segnung öffentlich geschehen darf. Einige Landeskirchen bestehen darauf, dass eine Segnung einem herkömmlichen Traugottesdienst nicht zu sehr ähneln dürfe. In den meisten Fällen überlassen sie den jeweiligen Pfarrerinnen, Pfarrern und Gemeinden die konkrete Ausgestaltung der Feier. Nahezu alle Landeskirchen betonen aber, dass kein Pfarrer gezwungen werden kann, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen. Die Handhabe der Landeskirchen im Einzelnen:

Trauung für alle

Als erste Kirche hat sich die Evangelische Landeskirche in Baden mit ihrer Synode im April 2016 zur Anerkennung der „Gleichwertigkeit gleichgeschlechtlicher Liebe, Sexualität und Partnerschaft“ bekannt. Gleichgeschlechtliche Paare können sich in einem öffentlichen Gottesdienst trauen lassen. Die Amtshandlung wird in das Kirchenbuch eingetragen. Zuvor waren nur Segnungen in privatem Rahmen außerhalb von Gottesdiensten zugelassen. Sollte ein Pfarrer oder eine Pfarrerin die Trauung eines homosexuellen Paares ablehnen, sollen Dekanin oder Dekan eine andere Person damit beauftragen.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat auf ihrer Frühjahrssynode 2016 ebenfalls beschlossen, Gottesdienste zur Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ab Juli 2016 den Traugottesdiensten für Ehepaare liturgisch und rechtlich gleichzustellen. Begründete Ausnahmen aus Gewissensgründen bleiben für Pfarrer und Gemeinden jedoch möglich. Zuvor waren seit 2002 Segnungsandachten für gleichgeschlechtliche Paare möglich, die sich jedoch von klassischen Traugottesdiensten für Ehepaare unterscheiden sollten.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig hatte bei der Herbsttagung 2021 ihrer Landessynode den Weg zur kirchlichen Trauung unabhängig von der Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung freigemacht. Das Traugesetz tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. In der Präambel des Gesetzes über die kirchliche Trauung war bisher von der Ehe zwischen „Mann und Frau“ die Rede. Diese Formulierung wird durch die Worte „zwei Menschen“ ersetzt. Vollständig heißt der erste Satz der Gesetzes-Einleitung nun: „Die Ehe ist eine Gabe Gottes und hat die Bestimmung, das gemeinsame Leben zweier Menschen auf Lebenszeit in gegenseitiger Achtung zu gestalten.“

Die Bremische Evangelische Kirche ist der in der Landesverfassung verankerten Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit verpflichtet. „Das bedeutet, es gibt bei uns alle Spielarten, denn die Gemeinden entscheiden autonom“, erklärte Sprecherin Sabine Hatscher. Es gibt also sowohl Gemeinden, die öffentliche Segnungen und gleichgeschlechtliche Paare im Pfarrhaus gestatten, als auch solche, die beides verbieten. Segnungen werden als Amtshandlung in ein gesondertes Kirchenbuch eingetragen. Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare liegt in der Bremischen Evangelischen Kirche im Ermessen der einzelnen Gemeinde und ihrer Pastorinnen und Pastoren. Wo eine Trauung  gleichgeschlechtlicher Paare stattfindet, entspricht sie dem üblichen Ablauf von Traugottesdiensten, wird beurkundet und in das Kirchbuch eingetragen.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers öffnete am 15. Mai 2019 homosexuellen Paaren den Weg zur kirchlichen Trauung. Die Synode beschloss in Hannover einstimmig eine schriftliche Handreichung, nach der gleichgeschlechtliche Paare vor dem Traualtar künftig genauso behandelt werden wie Beziehungen von Frau und Mann. Beide Formen der Trauung sind in Deutschlands größter evangelischer Landeskirche damit völlig gleichgestellt.

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wurde die Segnung Homosexueller im Jahr 2013 der traditionellen Trauung gleichgestellt – bis auf den Namen. Anfang 2019 soll die Bezeichnung „Trauung“ für alle vom Standesamt beurkundeten Lebensbündnisse gelten. Die Kirchensynode brachte am 28. April 2018 ein entsprechendes Kirchengesetz zur Änderung der sogenannten Lebensordnung ein. Das Gesetz wurde am 30. November 2018 auf der Landessynode verabschiedet. Die Segnung gilt als Amtshandlung der Pfarrerin oder des Pfarrers, sie wird beurkundet und ins Kirchenbuch eingetragen. Die Synode der EKHN hatte am 28. April 2023 ein „Schuldbekenntnis gegenüber queeren Menschen“ ausgesprochen. Die EKHN zählt zu den Pionieren der Gleichstellung.

In der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck ist die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in einem öffentlichen Gottesdienst möglich. Die Landessynode hatte am 27. April 2018 eine Änderung ihres Traugesetzes verabschiedet. Für Pfarrerinnen und Pfarrer, die die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares aus Gewissengründen ablehnen, ist in das Traugesetz ein sogenannter „Gewissensvorbehalt“ eingefügt worden, der die Pfarrerin oder den Pfarrer jedoch verpflichtet, in diesem Fall eine sogenannte „Dimissoriale“ auszustellen, mit der die Trauung von einem anderen Pfarrer oder einer anderen Pfarrerin vorgenommen werden kann. Als Grundvoraussetzung für einen „kirchlichen Segnungsgottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ gilt weiterhin eine staatliche Eheschließung. Bereits im Jahr 2011 hatte die Landessynode Paaren, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eröffnet, in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet zu werden. Dazu war von der Liturgischen Kammer eine Handreichung „Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft“ erarbeitet worden, die auch bei der Trauung weiterhin herangezogen werden soll.

Die Synode der Lippischen Landeskirche beschloss am 14. Juni 2019 in erster Lesung bei lediglich einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und verheirateten Paaren. „Paare, die durch die Eheschließung bekunden, dass sie eine auf Verlässlichkeit und Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eingehen wollen, sollen in einem Gottesdienst den Segen Gottes empfangen können“, sagte der lippische Landessuperintendent Dietmar Arends. Nach dem geänderten Kirchengesetz soll die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren eine offizielle Amtshandlung werden, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Pfarrer, die Bedenken gegen einen solchen Traugottesdienst haben, sollen nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden. Zuvor hatte die Synode im Herbst 2015 beschlossen, dass sich homosexuelle Partner künftig in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen können (in den zehn lutherischen Gemeinden der lippischen Kirche war das auch vorher schon möglich).

Die Nordkirche will künftig die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften als „Trauung“ bezeichnen. Entsprechende Beschlüsse wurden am 13. September 2019 von der Landessynode in Lübeck-Travemünde nach intensiver Beratung getroffen. Viele Pastoren und Gemeindemitglieder würden den Begriff der „Segnung“ als zu sperrig empfinden, hieß es zur Begründung. Zugleich würde die „Segnung“ meist als „Trauung“ empfunden. Viele Menschen wüssten daher nicht, warum sie es dann nicht auch so nennen dürften, argumentierte St. Pauli-Pastor Sieghard Wilm als Vorsitzender des Vorbereitungsausschusses der Synode. „Unterschiedliche Begriffe sind inkonsequent“, sagte er. Angesichts der Vielfalt von Familienformen und Beziehungsweisen in Gesellschaft und Kirche will sich die Nordkirche verstärkt für den Abbau von Diskrimierungen einsetzen und vermehrt Anerkennung fördern. Ziel sei es, eine positive Grundhaltung gegenüber der Vielfalt von Lebenspartnerschaften und Beziehungen einzunehmen und sie als Segen und Reichtum Gottes zu verstehen. Es gelte, die große Lebensleistung anzuerkennen, die Menschen füreinander erbringen, die in Liebe,  Respekt und verlässlicher Verantwortung zusammenleben. Schon seit 2014 waren Segensgottesdienste für homosexuelle Paare in der Nordkirche nach einer alten Regelung der früheren nordelbischen Kirche möglich, wenn Gemeinde und Propst dies befürworteten.

In der Evangelisch-lutherische Landeskirche in Oldenburg ist die kirchliche Trauung für homosexuelle Paare möglich. In dem Beschluss vom 22. November 2018 zur „Trauung für alle“ begrüßte die Synode ausdrücklich die Entscheidung des Bundestages vom 20. Juni 2017 zur „Ehe für alle“.  Der Beschluss hält fest, dass die gültige Eheschließung nach staatlichem Recht die Voraussetzung für die kirchliche Trauung sei. Die Trauung wird als Amtshandlung in das Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen. Bisher durften in der oldenburgischen Kirche gleichgeschlechtliche Paare nur in besonderen Gottesdiensten gesegnet werden – diese Regelung galt seit 2003. Am 1. Juli 2017 hatte es eine Anpassung gesetzlicher Regelungen in Bezug auf eingetragene Lebenspartnerschaften gegeben.

Die Evangelisch-reformierte Kirche hat auf ihre Gesamtsynode am 24. November 2017 eine Trauordnung für schwule und lesbische Paare beschlossen. Unter theologisch-ethischen Aspekten stehe eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft genauso unter dem Zuspruch Gottes wie die Partnerschaft zwischen Mann und Frau. Die neue Ordnung soll einen „gleichen Weg für alle“ öffnen. Das heißt auch: Gleichgeschlechtliche Trauungen sollen als Amtshandlung in das Kirchenbuch eingetragen werden und nicht etwa in ein spezielles Register, wie das in der westfälischen Landeskirche der Fall ist. Allerdings kann kein Kirchenrat und kein Pastor gezwungen werden, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen.

In der Evangelischen Kirche der Pfalz ist die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare endgültig mit der Trauung heterosexueller Paare gleichgestellt. Die Trauung sei nun unabhängig vom Geschlecht der Paare eine Amtshandlung, die ein Pfarrer aufgrund seiner Dienstpflicht vollziehen müsse, sagte Oberkirchenrat Manfred Sutter am 22. Mai 2019 vor der pfälzischen Landessynode. Die Entscheidung fällte die Synode einstimmig. Grundsätzlich könne ein Pfarrer eine Amtshandlung unter Berufung auf sein Gewissen verweigern, sagte Sutter. Dies gelte auch für Trauungen. Allerdings sei als Begründung für eine Weigerung ausschließlich die Berufung auf die Heilige Schrift zulässig. Da der Gewissensvorbehalt nur für einzelne Menschen gelten könne, nicht jedoch für Gremien, entfalle das bisher bestehende Widerspruchsrecht der Presbyterien gegen die Trauung Gleichgeschlechtlicher. Wenn ein Pfarrer die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares ablehnt, muss er nach Sutters Worten unverzüglich den Dekan schriftlich informieren. Der Dekan habe dann dafür Sorge zu tragen, dass ein anderer Pfarrer die Trauung vollzieht. Der ablehnende Pfarrer kann nicht verbieten, dass die Trauung in der Kirche seiner Gemeinde stattfindet.

Die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat im Januar 2016 die völlige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und verheirateten Paaren beschlossen. Die Trauung der Homo-Paare ist eine offizielle Amtshandlung, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Wenn Pfarrer oder Kirchengemeinden die Trauung „aus Gewissensgründen“ ablehnen, muss eine andere Gemeinde gefunden werden. Eine bereits früher erfolgte Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares kann nachträglich als Trauung anerkannt und eine amtliche Bescheinigung darüber ausgestellt werden.

In der Evangelischen Kirche von Westfalen werden Trauungen homosexueller Paare mit der Ehe zwischen Mann und Frau vollkommen gleichgestellt. Eine entsprechende Änderung der Kirchenordnung beschloss die westfälische Landessynode am 20. November 2019 in Bielefeld mit großer Mehrheit. Bislang konnten sich gleichgeschlechtliche Lebenspartner in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen. Das stellte sie Eheleuten weitgehend gleich. Der Gottesdienst durfte jedoch nicht „Trauung“ heißen und war auch keine offizielle Amtshandlung. Ab Januar 2020 wird die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren eine offizielle Amtshandlung, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Pfarrer, die Bedenken gegen einen solchen Traugottesdienst haben, sollen nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden. In der Kirchenordnung sollen die Begriffe Ehemann und Ehefrau durch Ehepartner ersetzt werden.

„Trauung für alle“ nach Entscheidung der Gemeinden möglich

In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland werden homosexuelle Paare weiterhin nicht überall mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Nach einem Beschluss der Landessynode am 28. November 2019 in Erfurt soll künftig den Gemeinden die Entscheidungskraft in dieser Frage übertragen werden. Bislang sind Segnungen in einem öffentlichen Gottesdienst grundsätzlich möglich. Wörtlich heißt es im Beschluss, die Landesynode bitte die Gemeinden, „vor dem Staat geschlossene Ehen gottesdienstlich zu begleiten“. Dabei sei der Kern jedes Gottesdienstes nach der staatlich vollzogenen Eheschließung „die Verantwortung vor Gott, das Versprechen der lebenslangen Treue und die Bitte um Gottes Beistand und Segen“. Damit können die Gemeindekirchenräte und die Pfarrer vor Ort entscheiden, wie künftig mit gleichgeschlechtlichen Paaren umgegangen wird und ob sie getraut oder gesegnet werden. Pfarrer können auch weiter „aus Gewissensgründen“ gleichgeschlechtlichen Paaren eine kirchliche Zeremonie oder Amtshandlung verweigern. Die Behandlung homosexueller Paare beschäftigt die EKM seit ihrer Gründung vor zehn Jahren. Um die unter einigen Schwierigkeiten erfolgte Fusion der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen zur neuen Landeskirche nicht zu gefährden, wird seit 2012 mit Rücksicht auf konservative Christen zwischen „Traugottesdiensten“ und „Gottesdiensten zur Eheschließung“ unterschieden. Die Jugendsynode der EKM hatte bereits 2017 gefordert, diese Sichtweise aufzugeben.

Segnung im öffentlichen Gottesdienst

In der Evangelischen Landeskirche Anhalts sind Segnungen sind in einem Gottesdienst möglich. Die Entscheidung darüber treffen der jeweilige Gemeindekirchenrat und das Pfarramt. Bei Unstimmigkeiten wird der zuständige Kreisoberpfarrer einbezogen.

In der bayerischen evangelischen Landeskirche ist die offizielle Segnung von homosexuellen Paaren erlaubt. Das beschloss die Landessynode in der Nacht vom 18. auf den 19. April 2018 in Schwabach. Gegner begründeten ihre ablehnende Haltung mit entsprechenden Bibelpassagen, die ihrer Meinung nach nicht mit Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren vereinbar sind. Daher sollen die Pfarrerinnen und Pfarrer ihrem Gewissen verpflichtet sein und dürfen es auch ablehnen, solche Segnungen vorzunehmen. Außerdem wird für homosexuelle Paare nicht der Begriff „Trauung“ verwendet wie für heterosexuelle. Die bayerische Landeskirche betont diesen Umstand: „In Bayern muss die Segnung unterscheidbar sein von Trauung zwischen Mann und Frau“, sagte ein Sprecher. Am 26. November 2019 hat eine Arbeitsgruppe der Landessynode in Bamberg eine umfangreiche Handreichung zur liturgischen Ordnung vorgelegt.

Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat im Oktober 2016 beschlossen, dass „Segnungen von Paaren in Eingetragener Lebenspartnerschaft im Einzelfall auch im Gottesdienst möglich sind, sofern Pfarrerinnen und Pfarrer sich hierzu bereit erklären“, und zwar nach einer Beratung im Kirchenvorstand. Allerdings besteht die Kirchenleitung auf den Unterschied: „Diese gottesdienstliche Segenshandlung versteht sich nicht als Trauung, sondern als Segnung.“ Die Kirchgemeinden machen Segnungen in einem eigenen Register aktenkundig. Bisher waren Segnungen in Sachsen nur im Rahmen der Seelsorge möglich, also nicht in öffentlichen Gottesdiensten.

In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe können im Gottesdienst öffentlich segnen lassen. Das hat die Synode am 21. November 2020 beschlossen. Für die Segnungsgottesdienste hat die Landeskirche eine eigene liturgische Ordnung entwickelt. Danach wird auch die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare künftig im Kirchenbuch beurkundet. Dennoch ist nicht von einer Trauung die Rede. Zugleich gilt wie in anderen Landeskirchen ein individueller Gewissensvorbehalt: Pastorinnen und Pastoren können nicht dazu gezwungen werden, gleichgeschlechtlichen Paaren ihren Segen zu geben. Die Landeskirche Schaumburg-Lippe führt damit als letzte Landeskirche öffentliche Segnung homosexueller Paare ein.

Segnung im öffentlichen Gottesdienst nach Entscheidung der Gemeinden möglich

In der württembergischen Landeskirche ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst ab Januar 2020 möglich. Bundesweit einmalig ist, dass in dem vom Kirchenparlament verabschiedeten Gesetz auch schon Personen des „dritten Geschlechts“ einbezogen sind. Dem Beschluss vom 23. März 2019 zufolge sollen dann bis zu einem Viertel der württembergischen evangelischen Kirchengemeinden „gleichgeschlechtlichen Paaren oder Paaren, von denen zumindest eine Person weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehört“, einen Segnungsgottesdienst nach einer zivilen Eheschließung anbieten. Zugleich hält die Präambel fest, dass es zum Ja oder Nein in dieser Frage „keinen Ausgleich auf einem Mittelweg, sondern nur die Möglichkeit, getrennte Wege zu eröffnen“ gebe.

Kirchliche Trauung oder Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den evangelischen Landeskirchen. Die Karte zum Download zeigt das aktuell praktizierte Recht in den Landeskirchen an.

Dieser Text wird mit den Synodenbeschlüssen laufend aktualisiert. Letzte Aktualisierung am 2. Mai 2023. Die Kommentarfunktion wurde am 27. September 2016 geschlossen.

Konfirmation? 13 Antworten für Eltern

Konfirmation? 13 Antworten für Eltern
evde_m_admin
Di., 02.05.2023 – 06:30

© epd-bild/Anestis Aslanidis
evangelisch.de hat alle wichtigen Informationen für Eltern zur Konfirmation ihrer Kinder zusammengestellt. Diese Fragen rund um das evangelische Glaubensritual interessieren immer wieder.

Nachgefragt
Von der Anmeldung der eigenen Kinder bis zur Konfirmation für Erwachsene: Wir beantworten für alle Eltern die wichtigsten Fragen rund um das Glaubensritual.

In welchem Alter kann ich mein Kind zum Konfirmationsunterricht anmelden?

In der Regel werden die Kinder zum Unterricht angemeldet, wenn sie in die 7. Klasse kommen. Sie sollten zur Konfirmation 14 Jahre alt sein. Der Unterricht beginnt in vielen Gemeinden nach den Sommerferien, meist zusammen mit dem Schulanfang. Es gibt jedoch Gemeinden, die bereits im Frühsommer den Konfirmandenunterricht aufnehmen.

Wo melde ich mein Kind zum Unterricht an?

Sie melden ihr Kind im Gemeindebüro an. Viele Kirchengemeinden veröffentlichen im Gemeindebrief, teilweise auch per Rundbrief die Daten zur Anmeldung, meist vor den Sommerferien. Bei der Anmeldung oder auf einem Elternabend erfahren Sie dann auch weitere Einzelheiten zum Ablauf des Konfirmationsunterrichtes (Dauer, Termine usw.).

Wir sind als Eltern nicht Mitglied in der Evangelischen Kirche. Kann unser Kind trotzdem konfirmiert werden?

Ja, die Konfirmation ist möglich. Ab dem 14. Lebensjahr gilt das Selbstbestimmungsrecht des Kindes in religiösen Fragen, dazu zählt auch die Wahl des konfessionellen Bekenntnisses.

Was lernt mein Kind im Konfirmationsunterricht?

Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage im Auftrag Jesu Christi: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matthäusevangelium, Kapitel 28). Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen also, ganz allgemein gesagt, vertraut werden mit dem kirchlichen Leben in Gottesdienst und Alltag, besonders aber mit der biblischen Botschaft. Sie sollen erfahren, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben.

Kostet der Unterricht etwas?

Nein, der Unterricht ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich die Materialkosten sollen von den Erziehungsberechtigten mitgetragen werden. Sofern Konfirmandenfreizeiten oder Ausflüge stattfinden, wird meist um eine Eigenbeteiligung gebeten. Sofern diese Kosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, können Gemeinden Zuschüsse gewähren.

Über welchen Zeitraum findet der Unterricht statt?

Der Konfirmationsunterricht ist nicht einheitlich geregelt. Wann man sich trifft, wie oft und wie lange, kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr verschieden sein. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach dem genauen Ablauf. In der Regel findet der Konfirmandenunterricht Mittwoch nachmittags statt, da die Schulen diesen Tag vom Nachmittagsunterricht frei halten.

Ist der Unterricht auch woanders möglich?

In der Regel schon. Wenn Sie gute Gründe dafür haben, dass Ihr Kind in einem anderen Pfarrbezirk oder einer andere Gemeinde zum Unterricht geht, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin.

Wie oft muss mein Kind während der Zeit des Konfirmationsunterrichtes den Gottesdienst besuchen?

Als Christ oder Christin gehört man zu einer Gemeinde: zur christlichen Gemeinschaft. Und eine wichtige Veranstaltung dieser Gemeinschaft ist der wöchentliche Gottesdienst. Ihn kennenzulernen gehört deshalb zum Christsein dazu. Wie oft der Gottesdienst während der Zeit als Konfirmandin oder Konfirmand besucht werden soll oder muss, legt allerdings jede Gemeinde anders fest. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach den Gepflogenheiten.

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Unser Kind ist nicht getauft. Kann bzw. muss es trotzdem konfirmiert werden?

Ihr Kind kann am Konfirmationsunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist eigentlich die Bestätigung der Taufe. Wenn Ihr Kind nicht getauft ist, wird es in der Regel am Ende des Konfirmationsunterrichts oder im Konfirmationsgottesdienst selbst getauft. Die Konfirmation als Bestätigung dieser Taufe ist dann eigentlich nicht mehr notwendig: Ihr Kind hat ja schon selber „Ja“ zur Taufe gesagt. In der Praxis beghen die Konfirmandinnen und Konfirmanden jedoch häufig beide Anlässe, die Taufe und die anschließende Konfirmation,  die sie gemeinsam mit ihrer Konfirmandengruppe feiern.

Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. In einigen Landeskirchen ist die Konfirmation keine Voraussetzung für die Teilnahme an kirchlichen Wahlen, sondern lediglich die Kirchenmitgliedschaft. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmationsunterricht gleich.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird meist darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren für alle übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht oft die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder (etwa zusammen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin) zu machen.

Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist natürlich schön, wenn die Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben.

Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich?

Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Als Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kirchengemeinde.

Dieser Text wurde erstmalig am 20. Mai 2013 auf evangelisch.de veröffentlicht.

Special: Ostergeschichte XL

Special: Ostergeschichte XL
Joerg Echtler
So., 09.04.2023 – 04:30

© © Michael Sommer/Playmobil
Nachdem Jesus am Vorabend des Passahfestes ein letztes Abendmahl mit seinen Anhängern gefeiert hat, kommt es im Garten Gethsemane am Ölberg zu seiner Festnahme. Michael Sommer hat die ganze Geschichte mit seinen Playmobil-Figuren nachgestellt.

„Die Bibel to go“
„Es ist vollbracht!“ – Mit diesem Seufzer auf den Lippen stirbt Jesus am Kreuz. Aber das ist nicht das Ende, wie wir wissen. Für die Serie „Die Bibel to go“ erzählt Michael Sommer die wichtigste Story der Christenheit mit Playmobilfiguren nach – in zehn Minuten.

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Das Video wurde erstmals am 5. April 2021 veröffentlicht.

Inklusion in der Bibel: „Viele Glieder, ein Leib“

Inklusion in der Bibel: „Viele Glieder, ein Leib“
Hanno Terbuyken
So., 29.01.2023 – 05:00

© Foto: akg-images/Erich Lessing
Die Heilung des Lahmen am Teich Bethesda (Giandomenico).

Seit die UN-Behindertenrechtskonvention vor fünf Jahren auch in Deutschland allen Menschen ein Recht auf uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe zusprach, wird das Thema Inklusion heftig diskutiert. Dabei ist es gar nicht so neu, wie man vielleicht denken würde. Die Frage, inwiefern Menschen, die von den Normvorstellungen abweichen, an der Gesellschaft teilhaben können und sollten, wird auch in der Bibel immer wieder zum Thema.

1. Gottebenbildlichkeit

1. Mose 1,26f

„Gott sprach: Lasset uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei.“ So steht es in der Schöpfungsgeschichte. Und das tat Gott dann auch. Er schuf Mann und Frau, segnete sie und forderte die Menschen auf, sich zu vermehren und die Erde in Besitz zu nehmen. Schon dass er einen männlichen und einen weiblichen Menschen schuf, macht deutlich: Es kann Gott nicht darum gegangen sein, ein einzelnes perfektes Abbild seiner selbst hervorzubringen. Die Gottebenbildlichkeit zeigt sich vielmehr gerade in der Verschiedenheit der Menschen, die einander ergänzen. Jeder hat besondere Gaben, aber auch Schwächen. All das hat seine Berechtigung.

Zitat: „Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde.“

2. Ausgrenzung

3. Mose 21,16ff; 2. Samuel 5,8

Dennoch lebten kranke, behinderte und aus anderen Gründen von der Norm abweichende Menschen auch damals meist am Rande der Gesellschaft. Wie die Armen, Witwen und Waisen, waren behinderte Menschen auf die Unterstützung der Gesellschaft angewiesen.

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Von wichtigen Aufgaben, wie dem Tempeldienst oder Kriegsdienst waren schon leicht behinderte Menschen ausgeschlossen. Man nahm ihre Defizite als „Fehler“ wahr. In den alttestamentlichen Vorschriften für Priester heißt es beispielsweise: „Wenn einer … einen Fehler hat, der soll nicht herzutreten, um … zu opfern.“ Dann folgt eine Aufzählung solch möglicher „Fehler“: Blindheit und Lähmungen, ein entstelltes Gesicht, „ein weißer Fleck im Auge, … Krätze oder Flechten oder beschädigte Hoden“; aber es genügte auch schon ein kaputter Fuß, „eine gebrochene Hand“ oder ein Buckel.

Zitat: „Lass keinen Blinden und Lahmen ins Haus.“

3. Schutz Benachteiligter

3. Mose 19,14; 5. Mose 27,18; Sprüche 31,8

Zugleich gab es jedoch auch damals schon rechtliche Regelungen zum Schutz behinderter und benachteiligter Menschen. „Verflucht sei, wer einen Blinden irreführt auf dem Wege!“, heißt es da zum Beispiel und: „Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst vor den Blinden kein Hindernis legen, denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten.“ Anderen aus Ehrfurcht vor Gott nicht respektlos entgegentreten, eine schöne Forderung, die es heute noch zu beherzigen lohnt. Aber auch das ist nur ein erster Schritt zu einem selbstverständlichen Miteinander.

Zitat: „Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind.“

4. Ins Herz schauen

Hiob 29,15; 1. Samuel 16,7

Dass es nicht immer der Größte und Schönste sein muss, der für eine bestimmte Aufgabe am geeignetsten ist, erklärte Gott Samuel, als er ihn losschickte, um einen neuen König zu salben. Er schaue nicht auf all die Äußerlichkeiten, die den Menschen so wichtig seien, betonte er: „Ein Mensch sieht, was vor Augen ist; der Herr aber sieht das Herz an.“

Hiob, der inzwischen selbst von Krankheit gezeichnet war, hätte sich ein solches Ins-Herz-Blicken sicher auch von seinen Freunden gewünscht. Die nämlich unterstellten ihm, er habe seine Lage durch früheres Fehlverhalten selbst verschuldet, und gaben ihm Ratschläge, die an seiner Situation völlig vorbeigingen. Wer andere Menschen wirklich unterstützen will, der kann eben nicht einfach von seinen eigenen Vorstellungen ausgehen. Nur wer und die tatsächlichen Bedürfnisse anderer erkennt, kann später vielleicht wie Hiob von sich sagen:

Zitat: „Ich war des Blinden Auge und des Lahmen Fuß.“

5. Inklusion ganz selbstverständlich

Johannes 9,3

Für Jesus scheint das, was heute unter dem Begriff Inklusion zusammengefasst wird, eine selbstverständliche Lebenshaltung gewesen zu sein. Unter seinen Jüngern fanden sich ehemalige den Römern nahestehende Zöllner wie Matthäus ebenso wie Simon, der sich als Zelot wohl für die Befreiung von der römischen Herrschaft einsetzte.

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Auch auf die Anliegen ausländischer oder als Sünder ausgegrenzter Menschen ging Jesus immer wieder ein, aß sogar mit ihnen zusammen, wenn er echtes Interesse und Glauben bei ihnen erkannte. Zudem betonte er, anders als viele seiner Zeitgenossen, Krankheiten oder Behinderungen seien nicht durch das Fehlverhalten des Betroffenen oder seiner Vorfahren verursacht. Als seine Jünger ihn fragten, ob die Eltern eines Blindgeborenen an dessen Blindheit schuld seien, antwortete Jesus:

Zitat: „Es hat weder dieser gesündigt noch seine Eltern, sondern es sollen die Werke Gottes offenbar werden an ihm.“

6. In die Gemeinschaft zurück

Matthäus 8,14f; 9,27ff

Die Heilungsgeschichten, die über Jesus erzählt werden, berichten auch von der Rückkehr bisher an den Rand gedrängter Menschen in die Gesellschaft. Ohne Berührungsängste geht Jesus auf Kranke und Ausgestoßene zu und fordert so auch seine Zeitgenossen zu einem unbefangenen Umgang miteinander auf. Als zwei Blinde Jesus um Hilfe bitten, fragt er nur: „Glaubt ihr, dass ich das tun kann?“ Sie bejahen und Jesus berührt „ihre Augen und sprach: Euch geschehe nach eurem Glauben! Und ihre Augen wurden geöffnet.“ Jesus begegnet auch den Kranken und Behinderten  mit Respekt und ganz ohne mitleidiges Gehabe. Letztendlich ist es der Glaube der Menschen selbst, der sie heilt. Obwohl Jesus ihnen meist verbietet vom Heilungsgeschehen zu erzählen, können sie die Freude darüber nicht für sich behalten. Sie erzählen ihre Geschichte und gehören endlich wieder dazu.

Zitat: „Jesus kam in das Haus des Petrus und sah, […] dessen Schwiegermutter […] hatte das Fieber. Da ergriff er ihre Hand und das Fieber verließ sie. Und sie stand auf und diente ihm.“

7. Viele Glieder – ein Leib

1. Korinther 12,12ff

Den Wert, den die Verschiedenartigkeit der Menschen für die Gemeinschaft darstellt, beschreibt Paulus im Brief an die Korinther in einem eindrücklichen Bild. Wie ein Körper, der aus vielen Körperteilen besteht, so sei es auch in der christlichen Gemeinschaft, meint er, und fährt fort: „Wenn aber der Fuß spräche: Ich bin keine Hand, darum bin ich nicht Glied des Leibes, sollte er deshalb nicht Glied des Leibes sein? … Wenn der ganze Leib Auge wäre, wo bliebe das Gehör? … Das Auge kann nicht sagen zu der Hand: Ich brauche dich nicht.“

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So wie der Körper all seine Teile zum Funktionieren brauche, so brauche die Gemeinschaft auch alle Mitglieder – und manchmal seien es gerade die Schwachen und Unauffälligen, die zum Gelingen am meisten beitragen, betont er. Wer erkennt, dass es in einer Gesellschaft auf jeden Einzelnen ankommt, der kann auch Paulus‘ bedenkenswertes Fazit nachvollziehen:

Zitat: „Wenn ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit, und wenn ein Glied geehrt wird, so freuen sich alle Glieder mit.“