Weihnachtsfrieden in bayerischen Finanzämtern

München (epd). Keine Außenprüfungen, keine Vollstreckungsmaßnahmen: Für bayerische Finanzbehörden gilt ab kommender Woche wieder der „Weihnachtsfrieden“. Vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr sehen die Beschäftigten der Steuerverwaltung wie schon seit Jahren von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können, teilte das Finanzministerium am Donnerstag mit. Ausnahmen würden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssten.