Wahlplakate: Oberstes Landesgericht kassiert Freispruch von Neonazi
München (epd). Das Landgericht München I muss neu verhandeln, ob das Anbringen von Wahlplakaten der rechtsradikalen Kleinstpartei „Der III. Weg“ strafbar ist. Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf am Donnerstag das Revisionsurteil vom 28. März dieses Jahres, wie die Pressestelle der Behörde mitteilte (Az: 207 StRR 325/23). Der 7. Strafsenat des Landgerichts München I hatte das Urteil des Amtsgerichts Urteil zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten aufgehoben, weil kein Tatnachweis habe geführt werden können.