Verwaltungsrichter erlauben umstrittene Parole für Pro-Palästina-Demo

München (epd). Das vorauseilende Verbot von bestimmten propalästinensischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag (1. Juli) auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die Pro-Palästina-Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole „From the river to the sea“.