Verwaltungsgerichtshof stoppt Fischotter-Abschuss in Oberfranken

München (epd). Fischotter dürfen in Oberfranken vorläufig weiterhin nicht im vereinfachten Verfahren getötet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken über Gebiete und Höchstzahlen für Maßnahmen gegen Fischotter vorläufig außer Vollzug gesetzt, teilte der VGH am Montag mit. Er entschied damit im Eilverfahren über eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Allgemeinverfügung sei voraussichtlich rechtswidrig und dürfe bis zu einer Entscheidung über die Hauptsache nicht vollzogen werden, so der VGH.