Verwaltungsgerichtshof: Gundremmingen darf weiter als Atommüll-Zwischenlager genutzt werden

München (epd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass das Atommüll-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen weiter genutzt werden darf. Das Urteil sei bereits am 8. April ergangen, teilte der BayVGH am Freitag mit. Damit hat das Gericht die Klagen von Anwohnern abgewiesen. Ihr Ziel war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu verpflichten, die 20 Jahre alten atomrechtlichen Genehmigungen aufzuheben.