Verwaltungsgericht stoppt Abschuss von Fischottern – vorerst

Regensburg (epd). Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage der Naturschutzinitiative (NI) gegen den Abschuss von Fischottern im Regierungsbezirk Oberpfalz stattgegeben. Das Gericht habe zuerkannt, dass die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Tötung von Fischottern einen schwerwiegenden Eingriff in die Natur darstelle, teilte die Naturschutzinitiative am Mittwoch mit. Entschieden wurde laut Mitteilung im Eilverfahren. Ob die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz grundsätzlich rechtmäßig sei, darüber habe das Gericht noch nicht entschieden.