Verfassungsgericht weist Tierschutzpartei zu Wahlberichterstattung ab

Karlsruhe, München (epd). ARD und ZDF müssen in ihrer Berichterstattung die Wahlergebnisse von Kleinstparteien ab einem Stimmenanteil von einem Prozent nicht einzeln präsentieren. Es sei nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass kleinere Parteien wegen der Nichtnennung von Wahlergebnissen in der TV-Berichterstattung bei künftigen Wahlen Nachteile erleiden, stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss klar. Die Karlsruher Richter hatten die Entscheidung ohne nähere Begründung bereits am 9.