Tierschutzpartei scheitert mit Eilantrag zu Wahlergebnissen

Karlsruhe, München (epd). Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat einen Eilantrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag habe sich auf die Präsentationen von vorläufigen amtlichen Endergebnissen der Landtagswahlen in Bayern und Hessen bezogen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag in Karlsruhe mit. Die Partei habe beantragt, das ZDF und den NDR zu verpflichten, die Wahlergebnisse all jener Parteien auszuweisen, die ein Wahlergebnis von mindestens einem Prozent erreichen.