Sozialgericht Nürnberg: Über Bezahlkarte muss im Einzelfall entschieden werden

Nürnberg (epd). Das Sozialgericht Nürnberg hat den Klagen zweier Asylsuchender gegen die im Juni eingeführte Bezahlkarte stattgegeben. Das Gericht stellte fest, dass die Beschränkung auf 50 Euro Bargeld das Existenzminimum der Klägerinnen bedroht, teilte das Sozialgericht in Nürnberg am Donnerstag mit. Es ist die erste Entscheidung dieser Art in Bayern (Az: S 11 AY 15/24 ER und S 11 AY 18/24 ER).