Söders Kreuz-Erlass hat vor Gericht Bestand

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag den umstrittenen Kreuz-Erlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bestätigt. In bayerischen Dienstgebäuden dürfen im Eingangsbereich Kreuze hängen. Die Kirchen wollen sich zum Urteil nicht äußern.