Schutzkonzept für den Dekanatsbezirk beschlossen

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat ein Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt verabschiedet. In diesem Präventionsgesetz ist vorgesehen, dass alle Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen bis Ende 2025 ein eigenes Schutzkonzept bzw. eine verbindliche Selbstverpflichtung erstellt haben müssen. Der Evangelisch-Lutherische Dekanatsbezirk München hat sich zum Ziel gesetzt, bereits 2024 entsprechende Konzepte auszuarbeiten. Die Dekanatssynode hat in der Sitzung vom 5. Dezember 2023 beschlossen, dass ein Schutzkonzept für den Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirk München erarbeitet werden soll. Dieses Schutzkonzept soll als Grundlage für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen, für die Mitarbeitenden, für Räumlichkeiten und Veranstaltungen im Dekanatsbezirk dienen. Pfarrerin Christine Glaser, stellv. Dekanin im Prodekanat München-Süd, wurde als „Dekanatsbeauftragte für Prävention“ berufen. Sie wird gemeinsam mit einem Team dieses Schutzkonzept auf Dekanatsebene erarbeiten.
Als Teil des Schutzkonzepts hat die Synode einen Verhaltenskodex und das Leitbild „Prävention“ im Dekanatsbezirk München sowie ein Schulungskonzept beschlossen. Für Betroffene soll zudem eine zentrale Beschwerdestelle für den Dekanatsbezirk München, für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen eingerichtet werden. Darüber hinaus soll ein Kriseninterventionsteam eingesetzt werden, um Gefährdungen schnellstmöglich zu beenden. In einigen Gemeinden und Einrichtungen haben schon Schulungen stattgefunden, auch werden bereits erste Konzepte erarbeitet. Das Leitbild und der Verhaltenscodex können auf der Website abgerufen werden unter www.muenchen-evangelisch.de/rat-tat/krisenberatung.