Missbrauchs-Zivilprozess: Gericht ordnet psychiatrisches Gutachten an
Traunstein (epd). Das Landgericht Traunstein hat im Zivilprozess gegen das Erzbistum München und Freising um Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen ein psychiatrisches Gutachten angeordnet. Mit dem Gutachten soll geklärt werden, ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat „ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Freitag zum am selben Tag ergangenen Beweisbeschluss.