Kurioser Streit vor Gericht: Oma-Besuch kein Grund für Schulbefreiung

Würzburg (epd). Ob ein geplanter Weihnachtsmarktbesuch mit der gehbehinderten Oma in Bremen eine dreitägige Schulbefreiung rechtfertigt, darüber verhandelt ab kommendem Mittwoch (29. November) das Würzburger Verwaltungsgericht. Die Eltern zweier Erst- und Viertklässler aus Würzburg hatten im Dezember 2022 bei ihrer Grundschulleitung eine Unterrichtsbefreiung für Donnerstag, Freitag und Montag beantragt. Die Eltern – der Vater ist Rechtsanwalt – wollten an diesen fünf Tagen mit den Kindern nach Bremen fahren, um mit der Oma den dortigen Weihnachtsmarkt besuchen zu können.