Kirchenrechtler findet Gerichtsentscheidung zu Kreuz-Erlass falsch

Leipzig, München (epd). Der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hat sich kritisch über das Urteil zum bayerischen Kreuz-Erlass geäußert. Er halte die Entscheidung in der Begründung und im Ergebnis für falsch, sagte Heinig dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied am Dienstag, der sogenannte Kreuz-Erlass der bayerischen Staatsregierung verletze weder die Weltanschauungsfreiheit noch die staatliche Neutralitätspflicht.