IfZ-Studie untermauert Umbenennung juristischer Standardwerke
München (epd). Eine Studie des renommierten Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) hat die Umbenennung zweier juristischer Standardwerke im Jahr 2021 nun wissenschaftlich untermauert. Konkret ging es um „Palandt“ und „Schönfelder“, den wohl wichtigsten Kurzkommentar des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die bekannte Gesetzessammlung, wie das bayerische Justizministerium am Donnerstag mitteilte. Der Verlag C.H. Beck hatte 2021 die Umbenennung der Werke angekündigt, sie heißen inzwischen „Grüneberg“ und „Habersack“.