Gericht: Regelung zum Fischotter-Abschuss ist rechtswidrig
München (epd). Geschützte Fischottern dürfen auch in Ausnahmefällen nicht geschossen werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Urteil vom Dienstag festgestellt, dass eine entsprechende staatliche Verordnung vom Mai 2023 unwirksam ist. Gegen die Ausnahmeregelung, die den Abschuss von Fischottern in Ostbayern erleichterte, hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) geklagt. (Aktenzeichen: 14 N 23.1502, 14 N 23.1657)