Gericht: Legasthenie-Bemerkung im Abiturzeugnis war diskriminierend

Karlsruhe, München (epd). Als diskriminierend hat das Bundesverfassungsgericht eine 2010 geübte Praxis in bayerischen Abiturzeugnissen bewertet. Der Erste Senat habe am Mittwoch entschieden, dass damals Absolventen benachteiligt wurden, wenn in ihrem Zeugnis stand, dass ihre Rechtschreibung wegen einer Legasthenie nicht bewertet worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Schülerinnen und Schülern, bei denen bestimmte Leistungen aus anderen Gründen nicht bewertet wurden, hätten solche Zeugnisbemerkungen nicht in ihren Abschlüssen vorgefunden.