Gericht: Kreuze in bayerischen Behörden sind zulässig

Leipzig, München (epd). In Bayern dürfen religiöse Symbole wie das Kreuz in den Eingangsbereichen von Dienstgebäuden hängenbleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Dienstag entschieden. Demnach verletzt der sogenannte Kreuz-Erlass weder die Weltanschauungsfreiheit noch die staatliche Neutralitätspflicht. (BVerwG 10 C 3.22, BVerwG 10 C 5.22)