Gericht: Durchsuchungsaktionen bei „Letzter Generation“ rechtmäßig

München (epd). Die Durchsuchungsaktionen gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ im Mai dieses Jahres waren zu einem ganz überwiegenden Teil rechtmäßig: Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I verwarf zehn Beschwerden von Beschuldigten und Dritten komplett als unbegründet, nur einer Beschwerde wurde teilweise stattgegeben, wie das Oberlandesgericht München am Donnerstag mitteilte. Die Beschlüsse zur Durchsuchung und Beschlagnahmung seien auch verhältnismäßig gewesen.