Genderverbot in bayerischen Behörden, Schulen und Unis in Kraft

München (epd). Am 1. April ist das Genderverbot an bayerischen Behörden, Universitäten und Schulen in Kraft getreten. In der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) heißt es nun in Paragraf 22: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.“