Expertin erklärt: Auch an Fasching ist im Job nicht alles erlaubt

Augsburg (epd). Mit roter Clownsnase am Arbeitsplatz und dem Chef die Krawatte abschneiden: Was ist an den tollen Tagen im Unternehmen eigentlich erlaubt? Die Rechtsexpertin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben, Hanna Schmid, rät Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf jeden Fall zu klaren Absprachen im Vorfeld, um Irritationen oder gar Ärger zu vermeiden, wie die IHK am Donnerstag mitteilte.