Entscheidung zu Söders Kreuz-Erlass noch vor Weihnachten

Leipzig, München (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag über den sogenannten Kreuz-Erlass der bayerischen Staatsregierung verhandelt. Dabei geht es um die Frage, ob im Eingangsbereich von Dienstgebäuden des Freistaats religiöse Symbole wie das Kreuz hängen dürfen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wollen die Leipziger Richter kommenden Dienstag (19. Dezember) ihre Entscheidung bekannt geben.