Bundesverfassungsgericht kritisiert Durchsuchung bei Professor

Karlsruhe, Erlangen (epd). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält die Durchsuchung von Räumen eines Universitätslehrstuhls nach strafrechtlich relevanten Unterlagen für bedenklich. Mit der Ablehnung der Beschwerde eines betroffenen Professors der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen habe das Oberlandesgericht München „Gewicht und Reichweite der Forschungsfreiheit nicht angemessen berücksichtigt“, kritisiert das BVerfG in einer am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Mitteilung zu dem Fall. (AZ: 1 BvR 2219/20).