Bundesgerichtshof erleichtert Vaterschaftsanerkennung

Schweinfurt, Karlsruhe (epd). Die Vaterschaftsanerkennung für ein Kind ist auch nach dem Tod der Mutter noch möglich. Hierfür reiche es aus, dass das Kind der Vaterschaftsanerkennung zustimmt oder, bei unter 14-Jährigen, der gesetzliche Vertreter, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az: XII ZB 48/23). Fehle es an der Zustimmung, bleibe dem Anerkennenden dann nur das gerichtliche Vaterschaftsfeststellungsverfahren.