Bergtour unter Freunden: Jeder muss Rettungskosten selbst bezahlen

München (epd). Wer mit einem erfahrenen Bergsteiger rein privat eine Bergtour unternimmt, kann diesen anschließend nicht für etwaige Zwischenfälle haftbar machen. Im konkreten Fall ging es vor dem Landgericht München I um die Schadensersatzforderung von rund 8.500 Euro einer Frau gegen einen Mann wegen eines Helikoptereinsatzes im Karwendel, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Richter der 27.